INFOS

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 7:00 - 17:00 Uhr
Bringzeit : 7:00 - 9:00 Uhr
Abholzeit ab: 11:30 Uhr
Mit Mittagstisch: 13:00 - 14:00 Uhr, Abholung ab 13:30 Uhr

Der Mittagstisch gilt nur für alle regelmäßig gemeldeten Kinder in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr. Berufstätigkeit wird vorausgesetzt!
Kosten pro Essen: € 6,-.

Ferienregelung

Der Kindergarten ist 5 Wochen (25 Tage) im Jahr geschlossen. Diese Tage verteilen sich auf Weihnachten, Ostern und die letzten zwei Wochen der Sommerferien. Die genauen Daten werden jährlich rechtzeitig bekanntgegeben.

In den Herbstferien, den Semesterferien und den ersten 7 Ferienwochen im Sommer findet eine Ferienbetreuung statt. Die Anmeldungen dafür erfolgen über das Kita Programm.

Kindergartenbeitrag

Für alle Kinder, die nicht bis zum 1. September vier Jahre alt sind, muss ein Kindergartenbeitrag in der Höhe von 28,00 Euro mittels Abbuchungsauftrag an die Gemeinde Kematen entrichtet werden. Für alle anderen Kinder ist der Besuch vormittags kostenlos.

Nachmittagsbetreuung für berufstätige Eltern – Arbeitsbestätigung vorausgesetzt:

1 Nachmittag/Woche: 30€/Monat

2 Nachmittage/Woche: 52€/Monat

3 Nachmittage/Woche: 70€/Monat

4 Nachmittage/Woche: 84€/Monat

5 Nachmittage/Woche: 95€/Monat

Einzelnachmittag: 10€

 

Wirtschaftsbeitrag: Eine einmalige Zahlung von 28,00 Euro pro Kind und Kindergartenjahr wird bei der jeweiligen Kindergartenpädagogin beglichen.

Pflichten der Eltern

Die Eltern haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Kind von einer geeigneten Person gebracht und abgeholt wird. Übergebt euer Kind persönlich der jeweiligen Kindergärtnerin.

Wenn ein Kind den Kindergarten nicht besuchen kann, müssen wir darüber informiert werden!
Infektionskrankheiten bitte sofort melden, ebenso „Läusebefall“.

§ 26 Auszug aus dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz.
Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder mit Hauptwohnsitz in Tirol, die am 31. August vor dem Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, im Ausmaß des Abs. 2 eine Kindergartengruppe besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche. Die Besuchspflicht gilt während des Kindergartenjahres, ausgenommen bei einer allfälligen Unbenutzbarkeit des Gebäudes, sowie bei Vorliegen der sonstigen im § 8 Abs. 8 des Schulzeit- gesetzes 1985 angeführten Gründe.

 

Für den Kindergartenbeginn

Bitte habt Geduld mit euren Kindern. Manchen fällt die Trennung leichter, manche nehmen sie schwerer. So kann es sein, dass einige Kinder gleich auf diese Trennung reagieren, bei anderen dagegen folgt eine Reaktion erst nach Wochen.
Auch bei dem einen oder anderen „Kindergartenroutinier“ kann es zu Startschwierigkeiten kommen, da auch diese Kinder mit einer veränderten Situation (neue Kinder, gute Freunde in der Schule, andere Bezugsperson...) zurechtkommen müssen.

Es ist aber noch allen Kindern irgendwann geglückt, den Kindergarten ohne Tränen zu besuchen!

 

Kleidung

Allgemein

  • Bequeme Kleidung, die schmutzig werden darf
  • Hausschuhe

Bewegung und Sport

  • Turnbeutel
  • Kurze Hose
  • T-Shirt

Garten Waldtag

  • Matschhose/Schianzug
  • Gummistiefel/Winterstiefel
  • Mütze
  • Stirnband/Schildkappe
  • Handschuhe